Sonderzuständigkeiten der Berliner Amtsgerichte geändert

Die diversen Sonderzuständigkeiten der Berliner Amtsgerichte sind durch Änderung der Zuweisungsverordnung (ZuwV-Berlin) zum 1. März 2016 erneut geändert worden. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat damit das Amtsgericht Köpenick als viertes Familiengericht in Berlin errichtet.

Zur Begründung der Änderung des § 15 ZuwV-Berlin wird ausgeführt:

„Bislang ist für Familiensachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Köpenick das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zuständig. Dies hat für die Verfahrensbeteiligten teilweise sehr weite Anfahrtswege zur Folge. Die Zuständigkeitsverlagerung zum Amtsgericht Köpenick ermöglicht eine ortsnahe Bearbeitung der Familiensachen und fördert die Bürgerfreundlichkeit der Justiz.“

Damit ergeben sich seit dem 1. März 2016 folgende Zuständigkeiten der Berliner Amtsgerichte für Familiensachen gem. § 111 FamFG:

– das Familiengericht Köpenick ist zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick

– das Familiengericht Pankow/Weißensee ist zuständig für die Verwaltungsbezirke Mitte, Pankow und Reinickendorf

– das Familiengericht Schöneberg ist zuständig für den Verwaltungsbezirk Steglitz-Zehlendorf und den ehemaligen Bezirk Schöneberg (jetzt Teil des Verwaltungsbezirks Tempelhof-Schöneberg)

– das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg ist für allen übrigen Bezirke und Gebiete zuständig, d.h. die Verwaltungsbezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Spandau und den ehemaligen Bezirk Tempelhof (jetzt Teil des Verwaltungsbezirks Tempelhof-Schöneberg).