Welche Weisungen von Polizisten müssen Autofahrer bei Verkehrskontrollen befolgen?

Es herrscht häufig Unkenntnis bei Autofahrern, welche Rechte und Pflichten bei Verkehrskontrollen durch die Polizei bestehen. Ich hatte schon mehrfach Mandanten, die Weisungen von Polizeibeamten befolgt haben, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind.

Daher an dieser Stelle eine Auflistung, welche Weisungen von Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle zu beachten sind [und an dieser Stelle finden sie eine Auflistung der Weisungen, die nicht zu befolgen sind].

Autofahrer sind im Rahmen einer Verkehrskontrolle verpflichtet,

1. auf entsprechendes Zeichen des Polizeibeamten anzuhalten (§ 36 Abs. 5 S. 1 -3 StVO)

2. ihre Personalien anzugeben (§ 36 Abs. 5 S. 4 StVO)

3. ihren Führerschein vorzuzeigen (§ 4 Abs. 2 S. FeV)

4. die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie ggf. das Anhängerverzeichnis vorzuzeigen (§ 11 Abs. 5 FZV)

5. aus dem Fahrzeug auszusteigen (§ 36 Abs. 5 S. 4 StVO)

6. das Warndreieck vorzuzeigen (§ 53 a Abs. 2 StVZO [+Ergänzung v. 3.11.2012: § 31 b StVZO])

7. den Verbandkasten vorzuzeigen (§ 35 h StVZO [+Ergänzung v. 3.11.2012: § 31 b StVZO])

8. nach Weisung der Polizeibeamten die Überprüfung des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung des Fahrzeugs zu ermöglichen (§ 36 Abs. 5 StVO)

9. nach Weisung der Polizeibeamten ihre Fahrtüchtigkeit überprüfen zu lassen (§ 36 Abs. 5 StVO) – das gilt aber nur eingeschränkt, hier finden Sie mehr dazu, wann Autofahrer nicht (mehr) verpflichtet sind, ihre Fahrtüchtigkeit überprüfen zu lassen.

10. eine richterlich oder polizeilich angeordnete Blutentnahme durchführen zu lassen und dazu mit auf das Polizeirevier zu kommen (§ 81 a StPO)

Im übrigen gilt: alle diese Vorschriften betreffen regelmäßig nur den Fahrzeugführer, nicht aber den oder die Beifahrer/innen. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen, bei aktiver Verhinderung oder Erschwerung der Diensthandlung ggf. ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB).

Welche Weisungen Autofahrer nicht befolgen müssen, können Sie hier lesen.