Freispruch nach erfolgreicher Sprungrevision

Unser Mandant war wegen Verletzung seiner Unterhaltspflicht gemäß § 170 StGB gegenüber seinem volljährigen Kind angeklagt.

Im erstinstanzlichen Verfahren war er vom Amtsgericht Königs Wusterhausen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. An dieser Stelle hatte ich bereits über die erfolgreiche Sprungrevision gegen das Urteil und den sehr instruktiven Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts berichtet.

Das Verfahren kam nun zu einer neuen Richterin beim Amtsgericht Königs Wusterhausen und die Hauptverhandlung fand nun in deutlich sachlicherer Atmosphäre statt. Die Hinweise des Brandenburgischen Oberlandesgerichts führten dazu, dass tatsächlich über die relevanten Punkte verhandelt wurde.

Das Amtsgericht konnte nach Durchführung der Beweisaufnahme nicht feststellen, dass eine Leistungsfähigkeit unseres Mandanten zur Zahlung des Unterhalts im angeklagten Zeitraum vorlag. Auf übereinstimmenden Antrag der Staatsanwaltschaft und von mir wurde mein Mandant daher heute freigesprochen.