Angeklagter lässt „ihn“ raushängen

Unser Mandant sollte zur Frage seiner Schuldfähigkeit bei Tatbegehung begutachtet werden. Im Rahmen der psychiatrischen Begutachtung erfolgte auch eine testpsychologische Untersuchung bei einer Psychologin, in deren Praxis unser Mandant dazu erschien.

Im Bericht der Psychologin über die Untersuchung kann man u.a. folgendes lesen:

„Im Verhalten des Probanden gab es einige grobe Auffälligkeiten. So kam er zunächst durch den Privateingang zur Praxis, was vielleicht noch verständlich sein mag, da dieser gerade wegen Bauarbeiten offen stand.

Am Ende der Untersuchung wurde ihm aber deutlich gesagt und gezeigt, welchen Ausgang er benutzen solle und dass er nicht wieder durch die Privaträume gehen solle. Trotzdem benutzte er den Ausgang in die Privaträume und verließ diese dann auch nicht auf schnellstem Wege durch den Ausgang.

Die Referentin fand ihn in der Diele wieder, wo er sich schon länger aufgehalten haben musste. Darauf angesprochen, wieso er nicht den angewiesenen Ausgang benutzt habe und was er denn noch in der Diele gemacht habe, antwortete er gereizt: „Was soll denn diese Ansage jetzt?“

Noch bizarrer erschien, dass die Untersucherin während der Untersuchung feststellen musste, dass Herr … ihr mit geöffnetem Hosenschlitz, aus dem sein Penis heraushing, gegenüber saß. Darauf angesprochen („Ihr Hosenstall ist ja offen!“) schloss Herr … zwar sofort den Reißverschluss seiner Jeans und entschuldigte sich damit, dass es ein Versehen und ihm peinlich sei, wirkte dabei aber gar nicht peinlich betroffen.“

Ein anschauliches Beispiel im Rahmen der gerade laufenden Sexismus-Debatte. Nicht nur Journalistinnen, auch Psychologinnen haben es offenkundig nicht leicht in ihrem Beruf.