Das allmonatliche Märchen von den Arbeitslosenzahlen

Kürzlich ist wieder die monatliche Arbeitslosenstatistik veröffentlicht worden und verkündet allzu Wundersames. Bei der Bundesagentur für Arbeit waren danach im April 2,963 Millionen Erwerbslose registriert und die Arbeitslosenquote sank danach im Monatsvergleich um 0,2 Punkte auf 7,0 Prozent.

Gemäß § 53 Abs. 2 SGB II bestimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die sogenannten Zählkriterien, d.h. Art und Umfang sowie Tatbestände und Merkmale der Statistiken und der Berichterstattung. Mit anderen Worten bedeutet dies: die Statistiken können beliebig angepasst werden, frei nach dem Motto: „Glaube nur der Statistik, die du selbst gefälscht hast.“

Seit Jahrzehnten hat noch jede Bundesregierung an der Stellschraube der Arbeitslosenstatistiken gedreht, um die eigenen angeblichen Erfolge zu belegen. Bedauerlicherweise werden diese Zahlen von vielen Medien nicht kritisch hinterfragt.

Ein paar Beispiele gefällig:

– Sogar gesetzlich geregelt ist in § 53 a Abs. 2 SGB II, dass Personen, die älter als 58 Jahre sind und zwölf Monate Leistungen nach dem SGB II bezogen haben, nicht als arbeitslos gelten.

– Personen, die eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung wahrnehmen, sog. MAE-Maßnahme oder Ein-Euro-Job, werden ebenfalls nicht von der Arbeitslosenstatistik erfasst.

– Auch Personen, die von privaten Arbeitsvermittlern betreut werden, fallen nicht in die Arbeitslosenstatistik.

– Alle Personen, die an Maßnahmen der Arbeitsförderung teilnehmen, werden ebenfalls nicht von der Arbeitslosenstatistik erfasst. Das sind insbesondere Fort- und Weiterbildungen genauso wie Trainings- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.

– Jeder Erwerbslose, der krankgeschrieben ist, wird auch nicht in der Arbeitslosenstatistik erfasst.

Daneben gibt es natürlich auch noch Menschen, die sich gar nicht erst arbeitslos melden, sei es, weil kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Leistungen nach dem SGB II bestehen, z.B. weil der Ehegatte oder Lebensgefährte Einkommen erzielt, oder aus anderen Gründen.

Daneben gibt es mehrere Millionen so genannte Minijobs, nach wissenschaftlichen Forschungsergebnissen der Hans-Böckler-Stiftung war im Frühjahr 2011 jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ein „Minijob“. Und über 1,3 Million Menschen verdienen so wenig, dass sie als sog. Aufstocker zusätzlich Leistungen nach dem SGB II beziehen müssen, um genug zum Leben zu haben.

Danach sieht die Lage am Arbeitsmarkt gar nicht mehr so rosig aus, wie sie die Bundesregierung gerne beschönigt darstellt. Umso erstaunlicher ist es, dass  tatsächlich noch Diskussionen darüber geführt werden, ob ein gesetzlicher Mindestlohn sinnvoll ist.

Selbst im Mutterland des Kapitalismus, den USA, das nun wahrlich nicht mit sozialen Errungenschaften gesegnet ist, gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Auch 20 von 27 Mitgliedsstaaten der EU haben einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Höchste Zeit, dass dies auch in Deutschland geregelt wird.