Horterzieher wegen sexuellem Missbrauch zu Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt
Das Landgericht Frankfurt/Oder hat einen Horterzieher in einem Strafverfahren wegen sexuellem Missbrauch von Kindern in acht Fällen, Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Kind und Besitz von jugendpornographischen Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt und ein Berufsverbot von fünf Jahren ausgesprochen.
In dem Verfahren war Rechtsanwältin Anja Bothe als Nebenklagevertreterin eines geschädigten Kindes tätig, für das sie in einem Adhäsionsantrag wegen zwei Fällen von sexuellem Missbrauch die Verurteilung zur Zahlung eines Schmerzensgelds beantragt hat. Das Landgericht hat dem Kind ein Schmerzensgeld von 4.000,- Euro zugesprochen.
Nach der Aussage des von uns vertretenen Kindes hatte der Angeklagte ein spätes Geständnis abgelegt und das Gericht noch über eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten nachgedacht. Dies ist nicht mehr erfolgt, nachdem Rechtsanwältin Bothe am letzten Prozesstag noch ein Chatprotokoll in das Verfahren eingebracht hat, in dem der Angeklagte gegenüber einer anderen Person mitgeteilt hatte, dass er ein gelogenes Geständnis abgegeben habe, um vermeintliche Reue zu zeigen und sich als unschuldig bezeichnete.
Danach wurde eine Freiheitsstrafe verhängt, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Der Bericht des RBB zu dem Verfahren findet sich hier.