„Das ist Jacke wie Hose“

Die Lektüre von Sachverständigengutachten bringt mitunter auch Erheiterndes zum Vorschein. In einer schriftlichen Stellungnahme führt der Sachverständige zu unserem Mandanten aus:

Herr … „kann weder lange Sitzen, noch kann er lange Gehen. Er brauche das entsprechende Merkzeichen, weil er auf die BVG angewiesen sei. Sein Anwalt habe ihm gesagt, ein GdB [Grad der Behinderung] von 80 oder 90 sei „Jacke wie Hose“, aber er wolle das Merkzeichen.“

In dem Rechtsstreit geht es um die Feststellung der Grades der Schwerbehinderung meines Mandanten sowie die Frage, ob die Eintragung der Merkzeichen „B“ [Berechtigung für die unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson des schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Personenverkehr] und „G“ [erheblich beeinträchtigte Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr = erhebliche Gehbehinderung] zu erfolgen hat.

Ich kann mich allerdings beim besten Willen nicht daran erinnern, die Formulierung „Jacke wie Hose“ bei der Erörterung der Frage der Feststellung eines GdB von 80 (wie vom Landesamt festgestellt) oder 90 (wie vom Mandanten gewünscht) verwendet zu haben. Dem Sinn nach hat mich der Mandant dann allerdings doch richtig verstanden gehabt.

Denn abgesehen davon, dass ein GdB von 90 höher ist als ein GdB von 80, ergeben sich aus der Feststellung eines höheren GdB in diesem Fall tatsächlich keine Unterschiede für unseren Mandanten. Das ist tasächlich „Jacke wie Hose“.