Eine vollgekotete Unterhose am Tatort
Ein kurioser Fall hat jetzt seinen Abschluss gefunden. Bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl wurde aus dem Obergeschoss des von einem Pfarrer bewohnten Einfamilienhauses eine Geldkassette entwendet. Die zum Tatort gerufene Polizei stellte fest, dass das Kellerfenster aufgebrochen war. Im Keller des Hauses fanden die Polizisten mit Kot beschmierte T-Shirts, die zum Abwischen benutzt worden waren. Unter dem Heizkessel fand sich sich dazu auch noch eine vollgekotete Unterhose.
Es wurde ein DNA-Gutachten von der vollgekoteten Unterhose in Auftrag gegeben und das Ergebnis mit der DNA-Datenbank abgeglichen. Dabei ergab sich angeblich eine Wahrscheinlichkeit von 1 zu 11 Billiarden für die DNA-Merkmalskombination unseres Mandanten.
Das Amtsgericht Brandenburg/Havel verurteilte unseren Mandanten ohne viel Federlesens zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung. Die Urteilsbegründung war recht dürftig und beschränkte sich im Wesentlichen auf die Wiedergabe der Ausführungen der Sachverständigen, wonach nur unser Mandant als Spurenleger der vollgekoteten Unterhose in Betracht käme.
Auf unsere Sprungrevision hob das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 11. Januar 2012, Aktenzeichen: (1) 53 Ss 185/11 (88/11) das Urteil vollständig auf und verwies den Fall an das Amtsgericht zurück. Das Oberlandesgericht vermisste u.a. eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob unser Mandant möglicherweise durch das bereits offen stehende Fenster in den Keller eingestiegen ist, um dort seine Notdurft zu verrichten.
Nach Zurückverweisung war nun eine andere Abteilung des Amtsgericht Brandenburg/Havel zuständig. Vor dem Termin rief mich die zuständige Richterin an und sagte, dass sie in Anbetracht der schwierigen Beweislage eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 StPO in Erwägung ziehen würde. Nach entsprechendem Antrag der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren dann im Hauptverhandlungstermin eingestellt. Bei DNA-Spuren am Tatort muss man genau schauen, untrer welchen Umständen diese an den Tatort gekommen sind.