EuGH erlaubt Handel mit alten Saatgutsorten

Ein erfreuliches Urteil für alle Bauern und Verbraucher: der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 12. Juli 2012 entschieden, dass die Richtlinien 98/95/EG, 2002/53/EG und 2002/55/EG des Rates sowie 2009/145 der Kommission dem Handel mit Saatgut von alten Gemüsesorten nicht entgegenstehen.

Die Saatgutrichtlinie der EU aus dem Jahr 2002 bestimmt grundsätzlich, dass alle gehandelten Sorten in einem teuren Verfahren zugelassen und in einem amtlichen Register eingetragen werden müssen.

In Frankreich war deshalb das bäuerliche Saatgut-Netzwerk Kokopelli vom industriellen Saatgut-Hersteller Graines Baumaux auf Zahlung von 50.000,– Euro Schadenersatz verklagt worden. Kokopelli hatte über 460 Sorten Saatgut im Angebot, die nicht offiziell zugelassen und eingetragen waren.

Im Jahr 2009 hat das  Europäische Parlament aber zugunsten kleiner bäuerlicher Saatguthersteller durchgesetzt, dass diese das Saatgut ihrer alten Gemüsesorten in einem vereinfachten Zulassungsverfahren in den Handel bringen dürfen, um damit die genetische Vielfalt in der Landwirtschaft zu erhalten.

Auf diese Regelung hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof zur Begründung seines Urteils bezogen. Der Handel mit Saatgut von alten Gemüsesorten ist allerdings ist nach der Richtlinie 2009/145 der Kommission allerdings regional und in den Höchstmengen beschränkt.

In Deutschland ist die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2009 auch noch nicht umgesetzt worden, so dass sich die deutschen Verbraucher wohl noch etwas gedulden müssen. Immerhin ist aber das von den großen Saatgutkonzernen geforderte Handelsverbot von alten Sorten abgewehrt und das ist eine gute Nachricht.

Mehr dazu unter taz.de: Unfreie Saat