Gefahr für die Demokratie?
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Art. 20 Abs. 1 GG.
Über den Zustand dieses demokratischen Bundesstaates kann man sich trefflich streiten. Der Wille des Volkes wird von der Politik meist gerne ignoriert und dies auch ganz offenkundig. Wer tatsächlich den Willen des Volkes umsetzen möchte, wird von der sog. Elite gerne als populistisch dargestellt.
In der Regel geben sich die Regierenden aber doch Mühe, den Anschein zu wahren, dass sie Recht und Gesetz beachten, wozu sie nach dem Grundgesetz ja auch verpflichtet sind (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG).
Anders derzeit in Frankfurt am Main, wo die Stadtverwaltung einfach ein mehrtätigiges Demonstrationsverbot für die gesamte Innenstadt erlassen hat. Um nochmal das Grundgesetz zu zitieren: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ (Art. 8 GG)
Ein solches Gesetz ist das Versammlungsgesetz. Dieses regelt in § 15 VersammlG, wann Versammlungen oder Aufzüge verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden können. Darin ist allerdings nicht vorgesehen, das pauschal alle Versammlungen in einer ganzen Stadt für mehrere Tage verboten werden können [die einzige pauschale Regelung für Versammlungsverbote ist die Bannmeilenregelung]. Es handelt sich hier um einen offenkundigen Rechtsbruch und Verstoß gegen die Verfassung.
Aber damit nicht genug: wie Spiegel Online berichtet wurden auf Anweisung der Polizeispitze sogar mehrere Busse mit Personen, die nach Frankfurt fahren wollten, auf der Autobahn angehalten, mehrere Stunden festgehalten, dann Videoaufnahmen von allen Insassen gemacht, die Personalien aufgenommen und ein Aufenthaltsverbot für den Großraum Frankfurt erteilt.
Die §§ 19 a, 12 a VersammlG regeln die Möglichkeit, dass die Polizei Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen zu machen kann. Nach der Rechtsprechung muss aber ein unmittelbarer sachlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der eigentlichen Versammlung bestehen. Dies ist bei Anfahrt auf der Autobahn ganz sicher nicht der Fall.
Für ein mehrere Stunden andauerndes Festhalten braucht man in diesem Zusammenhang schon gar keine Rechtsgrundlage suchen, die gibt es nicht. Auch für ein Aufenthaltsverbot für den Großraum Frankfurt gibt es keinerlei Rechtsgrundlage. Der ganze Vorgang ist eine Schande für die Verantwortlichen der Stadt Frankfurt, die in hierzulande seit dem Dritten Reich nicht bekanntem Ausmaß die Versammlungsfreiheit abgeschafft haben.
In Anbetracht dieses massiven Verfassungsbruchs ist es erfreulich, dass Hunderte von Demonstranten dem grob rechtswidrigen Versammlungsverbot getrotzt und heute demonstriert haben. Ich meine, dass man hier sogar mit dem nur selten anwendbaren Widerstandsrecht aus Artikel 20 Abs. 4 GG argumentieren kann. Für ihre Zivilcourage gebührt Ihnen in jedem Fall Respekt!