TÜV-Report 2013: 20 Prozent aller Fahrzeuge sind durchgefallen

In der neuesten Ausgabe einer Auto-Zeitschrift findet sich der TÜV-Report 2013.

Dafür wurden vom TÜV über acht Millionen Hauptuntersuchungen gemäß § 29 StVZO i.V.m. Anlage VIII und Anlage VIIIa im Zeitraum zwischen Juli 2011 und Juni 2012 ausgewertet.

In diesem Zeitraum wurden danach bei insgesamt 20 Prozent der Fahrzeuge erhebliche Mängel festgestellt, so dass sie bei der Hauptuntersuchung keine neue Prüfplakette erhalten haben.

Nach dem Alter der Fahrzeuge ergaben sich folgende Quoten von erheblichen Mängeln (Quelle: TÜV Rheinland):

Fahrzeugalter bis zu 3 Jahren:    6,1 Prozent
Fahrzeugalter bis zu 5 Jahren:  10,6 Prozent
Fahrzeugalter bis zu 7 Jahren:  17,2 Prozent
Fahrzeugalter bis zu 9 Jahren:  23,1 Prozent
Fahrzeugalter bis zu 11 Jahren: 27,4 Prozent

Besonders viele Mängel wurden von den TÜV-Prüfern an Beleuchtungs-, Brems- und Auspuffanlagen festgestellt. Häufig kamen auch ein erhöhtes Lenkspiel und Mängel an den Vorder- und Hinterachsen vor.

Gänzlich ohne Beanstandung kamen aber immerhin 55,1 Prozent der Fahrzeuge durch die Hauptuntersuchung.

Größe Vorsicht ist aber dabei geboten, sich beim Autokauf auf das Ergebnis einer Hauptuntersuchung zu verlassen. Wie bereits in diesem Blogartikel ausgeführt, bestehen praktisch keine Rechte von Autokäufern, die das Fahrzeug zwecks Überprüfung des Fahrzeugszustandes vor dem Kauf zur Hauptuntersuchung vorführen.

Da der Prüfer die Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO in amtlicher Funktion durchführt, haftet die Sachverständigenorganisation nicht dafür, sondern nur das Land, das den Prüfer bestellt hat und dies auch nur in Fällen von Amtsmissbrauch, der sehr schwer nachzuweisen ist.