Rechtsschutzversicherung zahlt Schaden

Mein Mandant hatte vor einiger Zeit einen Verkehrsunfall. Die Verhandlungen über die Schadenregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung gestaltete sich wegen einem Vorschaden am Fahrzeug schwierig. Daher schrieb ich an die Rechtsschutzversicherung des Mandanten und bat um eine Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren.

Diese meldete sich heute telefonisch und der Mitarbeiter unterbreitete ein erstaunliches Angebot: die Rechtsschutzversicherung würde ihm einen Betrag von 400,– Euro zahlen und meine vorgerichtlichen Anwaltsgebühren erstatten , wenn der Mandant auf ein gerichtliches Verfahren verzichtet.

Da der Schaden am Fahrzeug zuzüglich Nebenkosten 750,– Euro betrug, hat mein Mandant dieses Angebot angenommen.  Dies ist das erste Mal, dass ich oder einer meiner KollegInnen ein derartiges Angebot einer Rechtsschutzversicherung für einen Mandanten erhalten habe.

Auch sonst habe ich aus dem Kollegenkreis noch nie etwas derartiges gehört. Es scheint sich immer mehr eine rein wirtschaftliche Handlungsweise bei den Rechtsschutzversicherungen durchzusetzen. Ich bin gespannt, ob zukünftig häufiger solche Angebote unterbreitet werden.

Sollte dies der Fall sein, ist dies noch ein zusätzliches Argument für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Ohnehin kann ich gar nicht nachdrücklich genug betonen, wie sinnvoll eine Rechtsschutzversicherung gerade im Verkehrsbereich ist.

Wer sich ein Auto leisten kann, sollte auch in der Lage sein, die vergleichsweise geringen jährlichen Beiträge für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung aufzubringen. In Anbetracht der häufig nicht unerheblichen Kosten für ein gerichtliches Verfahren ist dies eine gute Investition. Wenn die Rechtsschutzversicherung dann sogar  anbietet, einen Teil des Schadens zu zahlen, wenn man nicht klagt, wird das Ganze natürlich noch besser.