Bäckermeister soll Steuern für Essensspenden zahlen

Einen echten Schildbürgerstreich hat das Finanzamt Hoyerswerda vollbracht: der Bäckermeister Roland Ermer hat unentgeltlich altes Brot und Gebäck an eine Lebensmitteltafel  gegeben. Anstatt einer Belobigung will das Finanzamt nach Angaben von Spiegel Online rückwirkend für mehrere Jahre Umsatzsteuer von ihm, insgesamt 5000,– Euro.

Dies wird mit § 3 UStG begründet, wonach auch unentgeltliche Leistungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Diese gesetzliche Regelung mag grundsätzlich einen sinnvollen Anwendungsbereich haben. In diesem Fall führt es aber zu der paradoxen Situation, dass der Bäckermeister keine Steuern zahlt, wenn er das alte Brot und Gebäck wegwirft, hingegen vom Finanzamt zur Kasse gebeten wird, wenn er dieses wohltätig verschenkt.

Das gilt im Übrigen auch für alle anderen Unternehmen, die Lebensmittelspenden machen, auch diese müssten dafür grundsätzlich Umsatzsteuer abführen. Nach Angaben von Spiegel Online arbeitet das Bundesfinanzministerium wohl daran, diese Regelung zu ändern.

Bis dahin können sich die Bäcker und andere wohltätige Unternehmen nach einem Tip eines von Spiegel Online befragten Steuerexperten wohl mit einem Trick behelfen und die alten Waren nicht mehr verschenken, sondern zu einem Gesamtpreis von einem Euro verkaufen, das minimiert dann die Steuerlast.

Bei anderen Finanzämtern soll es aber auch besonnenere Köpfe geben, die derartige Essensspenden als wertlos einstufen oder die sich schlicht weigern, wegen solcher Essensspenden Kontrollen durchzuführen. Vielleicht setzt sich diese Erkenntnis ja auch noch beim Finanzamt Hoyerswerda durch.