Kartellamt zwingt Berliner Wasserbetriebe zu Preissenkung
Eine erfreuliche Nachricht für alle Berliner: das Bundeskartellamt hat die Berliner Wasserbetriebe mit sofort vollziehbarer Verfügung gezwungen, die Preise für Trinkwasser für das Jahr 2012 um 18 % zu senken und in den nächsten drei Jahren um durchschnittlich 17 %.
Das Kartellamt hat festgestellt, dass die Trinkwasserpreise in Berlin im Vergleich zu den Wassertarifen in Hamburg, München und Köln missbräuchlich erhöht sind. Dies ergab eine Vergleichsuntersuchung des Kartellamts, das in 38 deutschen Städten die Daten zur Wasserversorgung ausgewertet und dabei festgestellt hat, dass bei vergleichbaren Versorgungsbedingungen die Wasserpreise in Hamburg, München und Köln deutlich niedriger sind.
Hintergrund der hohen Wasserpreise in Berlin ist die im Jahr 1999 erfolgte Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, an denen 49,9 % der Anteile an private Unternehmen verkauft wurden. Nach Ablauf einer Sperrfrist für die Erhöhung der Wasserpreise sind diese dann rapide angestiegen, ganz entgegen den vollmundigen Versprechungen bei der Teilprivatisierung.
In Geheimverträgen, die erst infolge eines von Berliner Bürgern anberaumten Volksentscheids offen gelegt wurden, hat der Senat von Berlin den privaten Unternehmen noch dazu eine Gewinngarantie eingeräumt, wonach diese eine Verzinsung erhalten, deren Höhe vom Verfassungsgerichtshof das Landes Berlin im Teilprivatisierungsgesetz für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Senat von Berlin hat insofern zu Lasten der Berliner Bürger gehandelt, die ja verpflichtet sind, das Wasser vom Monopol der Berliner Wasserbetriebe zu beziehen.
Erstaunlich sind in diesem Zusammenhang die Äußerungen von Berliner Politikern aus CDU, SPD, Grünen und der Linken, welche allesamt die Absenkung der Wasserpreise begrüßten. Bezeichnerweise haben jedoch weder die vormalige SPD/Linke-Koalition noch die jetzige SPD/CDU-Koalition den Mehrheitseinfluss des Landes Berlin bei der Berliner Wasserbetrieben geltend gemacht, um die Wasserpreise ohne Eingreifen des Kartellamts in angemessenem Rahmen zu halten. Und weder CDU, SPD, Grüne noch die Linke haben den Volksentscheid zur Offenlegung der Geheimverträge unterstützt. Das spricht bereits für sich …
Es ist in jedem Fall sehr zu hoffen, dass in dem von den Berliner Wasserbetrieben angekündigten Gerichtsverfahren das Oberlandesgericht Düsseldorf die Verfügung des Bundeskartellamts bestätigen wird.
Hier noch ein paar interessante Artikel dazu:
Der Tagesspiegel: Warum ist das Berliner Wasser so teuer?
Spiegel Online: Bundeskartellamt zwingt Berliner Wasserbetriebe zu radikaler Preissenkung
Der Tagesspiegel: Kartellamt: Berlins Trinkwasser muss billiger werden