Klausuren zu gut – Fachanwaltszulassung erst nach 26 Monaten Bearbeitungszeit

Einen Negativrekord dürfte die Rechtsanwaltskammer Berlin bei der Bearbeitung des Antrags meiner Kollegin Anja Bothe, die nunmehr auch Fachanwältin für Familienrecht ist [Herzlichen Glückwunsch dazu!!!] aufgestellt haben.

Im August 2011, also vor 26 Monaten stellte meine Kollegin einen Antrag auf Verleihung des Titels „Fachanwältin für Familienrecht“.  Heute ging ihr nun die Urkunde zu, in der die Verleihung des Titels festgehalten ist.

Die Bearbeitung durch die Rechtsanwaltskammer, genau genommen durch den zuständigen Sachbearbeiter des Fachanwaltsausschusses Familienrecht, kann man selbst wohlwollend nur als schikanös bezeichnen. Erfreulicherweise ist der Kollege jetzt nicht mehr im Fachanwaltsausschuss tätig.

Einige „Highlights“ der Bearbeitung:

– Meine Kollegin war in München tätig bevor sie nach Berlin gezogen ist und hatte bereits aus dieser Zeit deutlich mehr als die für die Fachanwaltszulassung im Familienrecht erforderlichen 120 Fälle. Diese Fälle führte sie vollständig in der Fallliste auf. Der Sachbearbeiter wollte nun noch wissen, ob sie denn in Berlin auch noch familienrechtliche Mandante bearbeitet hätte. Meine Kollegin ergänzte also die Fallliste um eine Vielzahl hier in Berlin bearbeiteter Fälle. Danach erstmal wieder  … Schweigen … der Sachbearbeiter musste sich wohl überlegen, was er nun machen kann, um die Fachanwaltszulassung zu verhindern oder jedenfalls zu verzögern. Dazu fiel ihm dann auch noch etwas ein …

– Meine Kollegin hatte für den Nachweis der besonderen Kenntnisse einen Fachanwaltslehrgang bei einem großen und renommierten Anbieter belegt. Der Sachbearbeiter wollte nun, dass meine Kollegin bzw. der Lehrgangsanbieter glaubhaft macht, dass die entsprechenden Schulungen auch durchgeführt wurden. Dazu wollte er dann aber weder die eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers des Anbieters und auch nicht den Lehrplan ausreichen lassen. Also mussten eidesstattliche Versicherungen der jeweiligen Kursleiter eingeholt und vorgelegt werden. Danach wieder … Schweigen …

– Meiner Kollegin ging nun etwas die Geduld aus und sie telefonierte direkt mit dem Sachbearbeiter. Darin äußerte dieser allen Ernstes, dass ihre Klausurergebnisse viel zu gut gewesen seien [nach § 4 a FAO müssen beim Lehrgang drei schriftliche Aufsichtsarbeiten erfolgreich bestanden werden]. Er hatte den Verdacht, dass sie sich diese Ergebnisse gekauft hätte.

Das also war der Stein des Anstosses. Anscheinend konnte sich der Sachbearbeiter nicht vorstellen, dass eine Anwältin tatsächlich über so hervorragende Kenntnisse im Familienrecht verfügt, dass sie so gute Klausuren schreibt. Aus der Zusammenarbeit mit meiner Kollegin kann ich aber bestätigen, dass sie wirklich eine ganz herausragende Familienrechtsanwältin ist [und das sage ich nicht, weil sie Partnerin in unserer Sozietät ist] und die Verleihung des Titels Fachanwältin für Familienrecht mehr als verdient ist.

P.S. Bevor der Sachbearbeiter noch mehr Schaden verursachen konnte, ist er glücklicherweise aus dem Fachanwaltsausschuss ausgeschieden, näheres dazu ist hier aber nicht bekannt.