Freispruch bei Ebay-Betrug

Dass es mitunter nicht einfach ist, den oder die Verantwortlichen von ebay-Betrugsfällen zu ermitteln, zeigt ein Freispruch unseres Mandanten in einem Strafverfahren.

Unserem Mandanten war mit Strafbefehl des Amtsgericht Tiergarten zur Last gelegt worden, auf ebay unter dem Nutzernamen … im Sommer 2011 drei ipod Touch 4 G verkauft zu haben, ohne die Ware tatsächlich liefern zu wollen. Die Käufer hatten jeweils zu Preisen zwischen 140,- und 210 ,- € die Versteigerung gewonnen und über Paypal gezahlt. Die Ware traf aber nie ein.

Das ebay-Konto [des Verkäufers] war aber unter falschem Namen eröffnet worden und das Paypal-Konto war gehackt worden. Diese Zahlungen konnten immerhin noch storniert werden, da dies der Inhaberin des Paypal-Kontos auffiel. Eine Käuferin hatte jedoch über sog. Paysafecards den Kaufpreis beglichen und diese wurden über ein Konto bei bet-at-home eingelöst. Das entsprechende Konto dort wurde jedoch mit gefälschtem Personalausweis eröffnet.

Über die ip-Adressen der Login-Daten von bet-at-home wurde dann der Internetanschluss unseres Mandanten, einem Steuerberater, ermittelt, von dem aus auf das Konto bei bet-at-home zugegriffen worden sein soll. Unser Mandant hatte zwar bei bet-at-home ein Konto eröffnet, jedoch ging das eingelöste Geld der paysafe card nicht auf seinem Konto ein und es wurde auch kein Geld von dem bet-at-home Konto auf sein Girokonto transferiert.

Warum bei dieser Sachlage ein Strafbefehl beantragt und erlassen wurde, war mir nach Akteneinsicht sehr schleierhaft.  Das Gericht versuchte noch, durch Vernehmung des Sohnes unseres Mandanten Klarheit zu gewinnen, dieser verweigerte aber nach § 53 StPO die Aussage. Daher wurde unser Mandant dann nach übereinstimmendem Antrag sowohl der Staatsanwaltschaft als auch von mir freigesprochen.