Warum nicht gleich so?

Meine Mandantin hatte vor ein paar Monaten einen Verkehrsunfall, bei dem ihr PKW von einem französischen Reisebus geschnitten wurde und ein nicht unerheblicher Schaden entstand. Wegen der Beteiligung eines ausländischen Fahrzeugs erfolgt die Unfallabwicklung nach der 4. Kraftfahrt-Haftpflicht-Richtlinie der Europäischen Union durch den sog. Schadensregulierungsbeauftragten im Inland.

Dies war eine größere inländische Versicherungsgesellschaft, die – wie so häufig bei Verkehrsunfällen – ein so genanntes Prüfgutachten in Auftrag gab. Dieses Prüfgutachten der Firma Premium Check zeichnete sich dadurch aus, dass die Reparaturkosten bei verschiedenen Positionen herunter gerechnet wurden, insgesamt um knapp 250,– Euro.

Ich schrieb daher ein paar deutliche Zeilen an die Versicherung. Es besteht ja keine Gewähr dafür, dass bei konkreter Durchführung der Reparatur nur die in dem sogenannten Prüfbericht angegebenen Kosten aufgewendet werden müssen. Die Tätigkeit der Prüffirma beschränkt sich nur darauf, das mittels Software eingescannte Gutachten nach Vorgaben der Versicherung herunterzurechnen, auch ist der sogenannte Prüfbericht im Gegensatz zum Kfz-Sachverständigengutachten noch nicht einmal unterschrieben und die Qualifikation des für die Prüffirma tätigen Personals nicht überprüfbar.

Jetzt kam dann ein Schreiben der Versicherung, dass man in diesem Fall ohne Anerkenntnis noch den restlichen Betrag zahlen würde, um die Sache beizulegen. Offenkundig wehren sich noch nicht genug Geschädigte von Verkehrsunfällen gegen diese „Herabrechnungspraxis“ der Versicherungen, ansonsten würden die Versicherungen es selbst bei Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht mit dem billigen Trick des sogenannten Prüfgutachtens versuchen.

Mehr zu diesem Thema können Sie noch in diesem Blogbeitrag von mir lesen.