Vergleich über volle Klageforderung – was den gegnerischen Kollegen da geritten hat?

Für unsere Mandantin habe ich Klage auf Rückabwicklung eines PKW-Kaufvertrages beim Amtsgericht Wedding eingereicht, wo letzte Woche Termin zur mündlichen Verhandlung stattfand.

Unsere Mandantin hatte im Mai 2012 vom Beklagten einen PKW zum Preis von 3.500,00 € gekauft. Bei Abschluss des Kaufvertrages sicherte der Beklagte mündlich zu, dass das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand sei und man mit dem Fahrzeug sofort 700 km nach Westdeutschland fahren könnte.

Als das Fahrzeug am darauffolgenden Tag zu einer Gebrauchtwagenuntersuchung vorgestellt wurde, zeigten sich aber diverse Mängel, so war u.a. das Lenkgetriebe undicht, eine Türbremse und ein Fensterheber defekt und auch Scheinwerferlichter defekt.

Nachdem außergerichtlich keine Mängelbeseitigung erfolgte, erklärten wir für unsere Mandantin die Anfechtung und den Rücktritt vom Kaufvertrag und erhoben Klage. Die Richterin meinte, dass sie vorbehaltlich einer Beweisaufnahme gute Erfolgsaussichten für die Klage sieht. Der gegnerische Kollege machte verschiedene Vergleichsangebote, welche ich allesamt ablehnte.

Zuguterletzt kam von ihm das Angebot, einen Vergleich über die volle Klageforderung abzuschließen, nur ohne die geltend gemachten Zinsen. Auch die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trägt danach der Gegner. Darüber wunderte dann nicht nur ich mich, sondern auch die Richterin. Erklären wollte der Kollege dieses Angebot aber nicht. Nach Rücksprache mit unserer Mandantschaft nahmen wir dieses Angebot dann an.

Für den Gegner dürfte dies allerdings finanziell nachteilig sein. Die Kosten des Vergleichs übersteigen die ersparten Zinsen deutlich. Oder es steht eine Rechtsschutzversicherung dahinter, aber ob diese bei einem solchen Vergleich die Kosten trägt?