Gefangen im Behördendickicht

Ein Musterbeispiel für Bürokratie: unser Mandant ist türkischer Staatsangehöriger und lebt schon seit vielen Jahren in Deutschland, hat aber keine Daueraufenthaltserlaubnis. Im letzten Jahr (2011) wurde er wegen fehlender Mietzahlungen zur Räumung seiner Wohnung verurteilt, zahlte die fehlenden Mieten aber nach.

Die Vermieterin machte vom Räumungstitel keinen Gebrauch, da er die Mieten nun regelmäßig zahlte. Im Sommer diesen Jahres (2012)  hatte sein Arbeitgeber aber Zahlungsprobleme und überwies zwei Monatsgehälter erst mit starker Verspätung. Deshalb konnte unser Mandant seine Mieten zunächst nicht zahlen und die Vermieterin leitete die Räumung ein.

Nachdem unser Mandant in dieser Zeit einen Schlaganfall erlitt, wurde immerhin vom Amtsgericht seinem Räumungsschutzantrag stattgegeben. Sein Arbeitgeber kündigte ihm aber wegen der langen Fehlzeit den Arbeitsvertrag. Von der Ausländerbehörde bekam er daher keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (keine gesicherte Wohnung, keine Arbeit).

Leistungen nach dem SGB II soll er nach dem Willen des JobCenters nun auch nicht bekommen, da er ja keine Aufenthaltserlaubnis mehr habe. Eine neue Wohnung findet er aber auch nicht, da er ja keine Aufenthaltserlaubnis mehr hat. Eine neue Arbeit kann er auch nicht aufnehmen, da er ja – siehe wie vor- keine Aufenthaltserlaubnis mehr hat.

Ob es aus dieser Situation einen Ausweg gibt, bleibt abzuwarten. Da er jetzt seine langjährige deutsche Lebensgefährtin geheiratet hat, wird sich daraus vielleicht ein Ausweg ergeben. Dass dies vielleicht die einzige Möglichkeit ist, zeigt aber deutlich auf, wie schwierig die Rechtslage in Deutschland mitunter ist.