Cannabis im Straßenverkehr

Dass das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr nach dem Konsum von Cannabis ein Strafverfahren nach § 315 c StGB bzw. § 316 StGB oder ein Bußgeldverfahren gemäß § 24 a StVG nach sich ziehen kann, ist weitgehend bekannt.

Wenig bekannt ist hingegen, dass die Führerscheinbehörden regelmäßig auch darüber informiert werden und diese die Entziehung des Führerscheins veranlassen müssen, sofern regelmäßiger Cannabiskonsum vorliegt, häufig auch schon bei gelegentlichem Cannabiskonsum, sofern nachgewiesen ist, dass der Betroffene nicht zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Fahren eines Autos trennen kann.

Dabei werden insbesondere Äußerungen gegenüber der Polizei auch als Beleg für gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsum herangezogen. Die Rechtsprechung geht dabei von gelegentlichen Konsum schon dann aus, wenn in mindestens zwei voneinander unabhängigen Vorfällen Cannabis konsumiert worden ist.

Der aus amerikanischen Fernsehserien bekannte Spruch der Polizei: „Alles, was sie sagen, kann und wird in einem Gerichtsverfahren gegen sie verwertet“ findet dabei seine volle Bestätigung.

Wurden gegenüber der Polizei Angaben zu mehr als einmaligem Cannabiskonsum gemacht, wird von der Führerscheinbehörde mindestens die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens über Art, Umfang und Häufigkeit des Cannabiskonsums gefordert. Die Kosten dafür muss der Betroffene selbst tragen.

Je nach den Umständen des Einzelfalls und bei kurzem Zeitablauf wird jedoch häufig direkt die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins verfügt. Sofern Rechtsbehelfe dagegen erfolglos bleiben, kann der Führerschein dann erst neu erteilt werden, wenn über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ein Abstinenznachweis erbracht wird. Auch insofern muss ein Betroffener die Kosten selbst tragen.

Ich kann daher gar nicht nachdrücklich genug darauf hinweisen, gegenüber der Polizei niemals Angaben zu Cannabiskonsum oder gar anderem Drogenkonsum zu machen. Als Betroffener hat man das Recht zu schweigen und davon sollte man immer Gebrauch machen.